13.07.2026 11:48

Haus verkaufen und wohnen bleiben in Passau & Landkreis – Welche Möglichkeiten gibt es?

Haus verkaufen und wohnen bleiben

Welche Möglichkeiten haben Eigentümer in Passau und im Landkreis?

Viele Eigentümer möchten gebundenes Immobilienvermögen nutzbar machen, ohne ihr vertrautes Zuhause sofort verlassen zu müssen. Wohnrecht, Nießbrauch, Rückmietung, Leibrente und Teilverkauf unterscheiden sich jedoch deutlich bei Sicherheit, Kosten, Flexibilität und Kaufpreis.

01

Verkauf mit Wohnrecht

Die Immobilie wird verkauft, während ein befristetes oder lebenslanges Wohnungsrecht vereinbart und regelmäßig im Grundbuch abgesichert wird. Das Recht betrifft vor allem das eigene Wohnen.

02

Verkauf mit Nießbrauch

Der Nießbrauch ist umfassender als ein reines Wohnungsrecht. Neben der eigenen Nutzung kann er auch die Vermietung und den Bezug von Mieteinnahmen ermöglichen.

03

Verkauf mit Rückmietung

Eigentümer verkaufen vollständig und schließen gleichzeitig einen Mietvertrag ab. Danach wohnen sie nicht mehr als Eigentümer, sondern als Mieter in der Immobilie.

04

Leibrente oder Teilverkauf

Je nach Modell wird der Kaufpreis als Einmalbetrag, regelmäßige Zahlung oder Kombination ausgezahlt. Beim Teilverkauf bleibt ein Anteil im Eigentum, häufig gegen ein laufendes Nutzungsentgelt.

Warum möchten Eigentümer verkaufen und trotzdem wohnen bleiben?

Das eigene Haus ist häufig der größte Vermögenswert, gleichzeitig aber nicht ohne Weiteres als Geld verfügbar. Im Ruhestand können steigende Lebenshaltungskosten, notwendige Modernisierungen, Pflegekosten oder der Wunsch nach mehr finanzieller Freiheit dazu führen, über eine Verwertung der Immobilie nachzudenken.

Ein Verkauf mit fortbestehendem Nutzungsrecht kann Liquidität schaffen, ohne einen sofortigen Umzug zu erzwingen. Dafür geben Eigentümer jedoch einen Teil oder das gesamte Eigentum auf. Deshalb sollten die wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen sehr sorgfältig verglichen werden.

Grundsatz

Wohnen bleiben und Eigentümer bleiben sind nicht dasselbe.

Nach einem vollständigen Verkauf gehört die Immobilie dem Käufer. Ihre weitere Nutzung muss deshalb rechtssicher vereinbart werden – etwa durch ein Wohnungsrecht, Nießbrauch oder einen sorgfältig gestalteten Mietvertrag.

Wohnungsrecht und Nießbrauch: Wo liegt der Unterschied?

Ein Wohnungsrecht nach § 1093 BGB berechtigt dazu, ein Gebäude oder einen Teil davon unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Der Nießbrauch nach § 1030 BGB ist weiter gefasst: Er kann zusätzlich das Recht umfassen, die Immobilie zu vermieten und die Erträge daraus zu behalten.

Vergleich
Wohnungsrecht
Nießbrauch
Selbst wohnen
Grundsätzlich möglich
Grundsätzlich möglich
Vermieten
Regelmäßig nicht umfasst
Kann umfasst sein
Mieteinnahmen
Regelmäßig nein
Grundsätzlich möglich
Kaufpreiswirkung
Wertminderung je nach Umfang und Dauer
Oft stärkere Wertminderung durch umfassendere Nutzung

Verkauf mit Rückmietung

Beim Verkauf mit Rückmietung wird die Immobilie vollständig übertragen. Gleichzeitig schließen Verkäufer und Käufer einen Mietvertrag. Die bisherigen Eigentümer bleiben also als Mieter im Haus oder in der Wohnung.

Dabei sollten insbesondere Mietdauer, Kündigungsregeln, Mieterhöhungen, Instandhaltung, Nebenkosten und mögliche Eigenbedarfskündigungen klar geregelt werden. Ein unbefristeter Mietvertrag bietet Schutz, ersetzt aber nicht automatisch ein im Grundbuch eingetragenes Wohnungsrecht.

Die spätere Miete muss dauerhaft tragbar bleiben.

Der Verkauf schafft zwar sofort Liquidität, gleichzeitig entsteht eine laufende Mietbelastung. Vor einer Entscheidung sollte deshalb nicht nur der Kaufpreis, sondern auch die langfristige finanzielle Belastung berechnet werden.

Leibrente und Immobilienverrentung

Bei einer Leibrente wird die Immobilie verkauft und der Kaufpreis ganz oder teilweise als regelmäßige Zahlung geleistet. Häufig wird zusätzlich ein lebenslanges Wohnungsrecht oder Nießbrauchrecht vereinbart.

Die Höhe der Zahlung hängt unter anderem vom Immobilienwert, dem Alter der berechtigten Personen, der statistischen Lebenserwartung, dem Umfang des Nutzungsrechts und der konkreten Vertragsgestaltung ab.

Teilverkauf: Nur einen Anteil der Immobilie verkaufen

Beim Teilverkauf wird lediglich ein prozentualer Anteil veräußert. Eigentümer bleiben Miteigentümer und nutzen die Immobilie weiter. Dafür wird häufig ein monatliches Nutzungsentgelt verlangt.

Zusätzlich können später Kosten bei einem Gesamtverkauf, einer Rückübertragung oder für vertraglich vereinbarte Entgelte entstehen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Teilverkaufsmodelle komplex sind und langfristig erhebliche Kosten verursachen können.

So gehen Eigentümer sinnvoll vor

01

Den tatsächlichen Immobilienwert bestimmen

Eine unabhängige Bewertung ist die Grundlage für jede Variante. Ohne realistischen Marktwert lassen sich Kaufpreis, Wohnrecht, Nießbrauch oder Rentenzahlung nicht sinnvoll vergleichen.

02

Den persönlichen Kapitalbedarf berechnen

Entscheidend ist, ob eine einmalige Auszahlung, regelmäßige Zahlungen oder nur eine begrenzte zusätzliche Liquidität benötigt werden.

03

Lebenslange Kosten vergleichen

Miete, Nutzungsentgelt, Instandhaltung, Versicherungen und mögliche spätere Verkaufsgebühren sollten nicht nur für die ersten Jahre, sondern langfristig betrachtet werden.

04

Verträge unabhängig prüfen lassen

Vor einer Unterschrift sollten notarielle, rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Folgen durch entsprechend befugte Fachpersonen geprüft werden.

Welche Punkte sollten im Vertrag geregelt werden?

Wichtige Fragen vor der Entscheidung

  • Ist das Nutzungsrecht lebenslang oder befristet?
  • Wird das Recht im Grundbuch eingetragen?
  • Welche Räume und Grundstücksteile dürfen genutzt werden?
  • Darf die Immobilie später vermietet werden?
  • Wer trägt gewöhnliche Reparaturen und größere Sanierungen?
  • Wer zahlt Versicherung, Grundsteuer und laufende Nebenkosten?
  • Wie werden Miete oder Nutzungsentgelt künftig angepasst?
  • Was passiert bei einem Umzug oder Pflegeheimaufenthalt?
  • Welche Rechte bestehen bei einem Weiterverkauf durch den Käufer?
  • Welche Kosten entstehen bei einer späteren Vertragsauflösung?

Wie beeinflusst das Wohnrecht den Verkaufspreis?

Käufer können eine belastete Immobilie nicht sofort frei nutzen. Deshalb reduziert ein Wohnungsrecht oder Nießbrauch regelmäßig den wirtschaftlichen Wert für den Käufer und damit den erzielbaren Kaufpreis.

Für die Bewertung spielen insbesondere der marktübliche Mietwert, die voraussichtliche Dauer des Rechts, der Umfang der Nutzung sowie die Verteilung von Kosten und Instandhaltung eine Rolle. Eine pauschale Berechnung ist deshalb selten sinnvoll.

Passau und Landkreis Passau

Regionale Nachfrage bleibt ein entscheidender Faktor

Auch bei einem Verkauf mit Wohnungsrecht oder Nießbrauch unterscheiden sich Immobilienwerte und Käufergruppen je nach Standort deutlich. Eine Immobilie in Passau, Vilshofen, Pocking, Hauzenberg, Salzweg oder Fürstenzell sollte deshalb regional bewertet und gezielt angeboten werden.

Häufige Fragen

Kann ich mein Haus verkaufen und lebenslang darin wohnen?

Ja. Das kann beispielsweise durch ein lebenslanges Wohnungsrecht, Nießbrauch, Rückmietung oder bestimmte Verrentungsmodelle vereinbart werden. Die Absicherung unterscheidet sich jedoch erheblich.

Was ist sicherer: Mietvertrag oder Grundbucheintrag?

Ein dingliches Wohnungsrecht oder ein Nießbrauch wird im Grundbuch abgesichert. Ein Mietvertrag gewährt mietrechtlichen Schutz, ist aber rechtlich ein anderes Instrument. Welche Lösung besser passt, hängt von der persönlichen Situation und Vertragsgestaltung ab.

Kann ein Haus mit Wohnungsrecht später weiterverkauft werden?

Grundsätzlich ja. Ein wirksam eingetragenes Recht bleibt jedoch bestehen und muss vom neuen Eigentümer beachtet werden, sofern es nicht mit Zustimmung der berechtigten Person gelöscht wird.

Ist ein Teilverkauf günstiger als ein vollständiger Verkauf?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Nutzungsentgelt, spätere Verkaufsgebühren und weitere Vertragskosten können langfristig erheblich sein. Angebote sollten anhand der Gesamtkosten verglichen werden.

Welche Lösung passt zu Ihrer Immobilie?

Wir unterstützen Sie bei der realistischen Bewertung und besprechen mit Ihnen diskret, welche Verkaufsstrategie für Ihre Situation in Passau und im Landkreis sinnvoll sein kann.

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