13.07.2026 11:54

Immobilie an Kinder übertragen in Passau & Landkreis – Schenken oder verkaufen?

Immobilie an Kinder übertragen

Schenken, verkaufen oder schrittweise übertragen?

Wer Haus oder Wohnung bereits zu Lebzeiten an die nächste Generation weitergeben möchte, sollte nicht nur Steuern betrachten. Ebenso wichtig sind Versorgung, Wohnsicherheit, Gleichbehandlung der Kinder, Finanzierung und die langfristige Handlungsfreiheit aller Beteiligten.

01

Immobilie verschenken

Das Eigentum wird ohne regulären Kaufpreis übertragen. Im Vertrag können Wohnungsrecht, Nießbrauch, Rückforderungsrechte oder weitere Bedingungen vereinbart werden.

02

An die Kinder verkaufen

Die Kinder zahlen einen vereinbarten Kaufpreis. Das kann Liquidität für die Eltern schaffen und die Vermögensverteilung innerhalb der Familie transparenter machen.

03

Gemischte oder schrittweise Lösung

Denkbar sind ein Verkauf unter Marktwert, eine teilweise Schenkung oder die Übertragung einzelner Anteile. Solche Modelle müssen steuerlich und vertraglich besonders sorgfältig gestaltet werden.

Warum eine frühe Übertragung sinnvoll sein kann

Viele Eigentümer möchten frühzeitig regeln, was später mit ihrer Immobilie geschieht. Eine Übertragung zu Lebzeiten kann Nachfolgefragen ordnen, familiäre Konflikte reduzieren und den Kindern Planungssicherheit geben.

Gleichzeitig verliert der bisherige Eigentümer mit der Übertragung einen wesentlichen Teil seiner rechtlichen Kontrolle. Deshalb sollte zunächst geklärt werden, welche Versorgung im Alter benötigt wird und welche Rechte dauerhaft erhalten bleiben sollen.

Wichtig

Die steuerlich günstigste Lösung ist nicht automatisch die beste.

Eine Übertragung muss auch dann noch funktionieren, wenn Pflegekosten, familiäre Veränderungen, finanzielle Schwierigkeiten oder ein späterer Verkaufswunsch entstehen.

Schenkung oder Verkauf: die wichtigsten Unterschiede

Vergleich
Schenkung
Verkauf
Gegenleistung
Keine reguläre Kaufpreiszahlung
Vereinbarter Kaufpreis oder Finanzierung
Liquidität der Eltern
Nur bei zusätzlichen Vereinbarungen
Kaufpreis kann finanzielle Mittel schaffen
Steuerliche Prüfung
Schenkungsteuer und Bewertung relevant
Unter anderem Kaufpreis, Finanzierung und mögliche Ertragsteuern prüfen
Absicherung
Wohnrecht, Nießbrauch und Rückforderung vertraglich regelbar
Nutzung nach Verkauf gesondert vereinbaren

Welche Freibeträge gelten bei einer Schenkung an Kinder?

Kinder gehören bei der Schenkungsteuer zur Steuerklasse I. Nach § 16 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz steht jedem Kind grundsätzlich ein persönlicher Freibetrag von 400.000 Euro gegenüber jedem Elternteil zu.

Mehrere Vermögensvorteile derselben Person werden innerhalb eines Zehnjahreszeitraums zusammengerechnet. Deshalb können Zeitpunkt, bisherige Schenkungen und die Verteilung zwischen den Elternteilen eine wichtige Rolle spielen.

Freibetrag

Bis zu 400.000 Euro je Kind und Elternteil

Ob der Freibetrag ausreicht, hängt vom steuerlichen Wert der Immobilie und von früheren Zuwendungen innerhalb des relevanten Zeitraums ab.

Zehnjahreszeitraum

Frühere Schenkungen werden zusammengerechnet

Eine erneute Nutzung des persönlichen Freibetrags setzt voraus, dass der gesetzliche Zeitraum und die konkrete Erwerbsfolge berücksichtigt werden.

Fällt bei der Übertragung an Kinder Grunderwerbsteuer an?

Grundstückserwerbe zwischen Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind, sind nach § 3 Grunderwerbsteuergesetz grundsätzlich von der Grunderwerbsteuer ausgenommen. Dazu gehören insbesondere Übertragungen zwischen Eltern und Kindern.

Das bedeutet jedoch nicht, dass überhaupt keine Steuern oder Kosten entstehen. Je nach Gestaltung können Schenkungsteuer, Einkommensteuerfragen sowie Notar- und Grundbuchkosten relevant sein.

Wohnungsrecht und Nießbrauch als Absicherung

Eltern können sich bei der Übertragung Nutzungsrechte vorbehalten. Ein Wohnungsrecht sichert grundsätzlich die Nutzung eines Gebäudes oder eines Teils davon als Wohnung. Ein Nießbrauch kann weiter reichen und auch die Vermietung sowie den Bezug von Erträgen ermöglichen.

Solche Rechte können den steuerlichen Wert der Schenkung beeinflussen, schränken aber gleichzeitig die freie Nutzung und Veräußerbarkeit für das Kind ein. Umfang, Rang im Grundbuch, Kostenverteilung und Beendigung des Rechts sollten präzise geregelt werden.

Ein bloßes familiäres Versprechen reicht nicht aus.

Soll das Wohnen oder die wirtschaftliche Nutzung dauerhaft gesichert sein, müssen die Rechte notariell vereinbart und – soweit erforderlich – im Grundbuch eingetragen werden.

Welche Rückforderungsrechte können vereinbart werden?

In Übertragungsverträgen werden häufig Rückforderungsrechte vorgesehen. Sie können beispielsweise für den Fall einer Insolvenz des Kindes, einer Veräußerung ohne Zustimmung, des Vorversterbens des Kindes oder bestimmter familiärer Veränderungen vereinbart werden.

Welche Klauseln zulässig und sinnvoll sind, hängt vom Einzelfall ab. Eine rechtliche Beratung und notarielle Gestaltung sind deshalb unverzichtbar.

So bereiten Eigentümer die Entscheidung vor

01

Aktuellen Immobilienwert ermitteln

Der Marktwert ist die Grundlage für Steuerplanung, Kaufpreis, Ausgleich unter Geschwistern und die Einschätzung vorbehaltener Rechte.

02

Eigene Versorgung absichern

Vor der Übertragung sollte geklärt werden, welche Einnahmen, Rücklagen und Nutzungsrechte im Alter benötigt werden.

03

Alle Kinder und Pflichtteilsfragen einbeziehen

Ausgleichszahlungen, Anrechnungen und familiäre Erwartungen sollten frühzeitig und transparent besprochen werden.

04

Steuerlich und rechtlich prüfen lassen

Steuerberatung, Rechtsberatung und Notariat sollten die geplante Gestaltung vor der verbindlichen Übertragung prüfen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Unterlagen für Bewertung und Übertragung

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Ursprünglicher Kaufvertrag
  • Baupläne und Grundrisse
  • Wohnflächenberechnung
  • Nachweise über Modernisierungen
  • Bestehende Darlehensunterlagen
  • Übersicht früherer Schenkungen
  • Bei Wohnungen: Teilungserklärung und Hausgeldunterlagen

Was gilt bei laufenden Darlehen?

Ist die Immobilie finanziert oder mit Grundschulden belastet, muss die Bank frühzeitig einbezogen werden. Die Eigentumsübertragung ändert einen Darlehensvertrag nicht automatisch. Schuldübernahme, Freigabe oder Weiterführung der Finanzierung benötigen regelmäßig eine gesonderte Abstimmung.

Passau und Landkreis Passau

Der regionale Marktwert gehört an den Anfang jeder Planung

Immobilienwerte unterscheiden sich in Passau, Vilshofen, Pocking, Hauzenberg, Salzweg, Fürstenzell und den umliegenden Gemeinden deutlich. Eine regionale Bewertung hilft dabei, Freibeträge, Kaufpreis, Ausgleichszahlungen und Nutzungsrechte auf einer realistischen Grundlage zu planen.

Häufige Fragen

Kann ich mein Haus an mein Kind verschenken und weiter darin wohnen?

Ja. Dafür können beispielsweise ein Wohnungsrecht oder Nießbrauch vereinbart werden. Umfang, Kosten und Grundbuchrang sollten im notariellen Vertrag eindeutig geregelt sein.

Kann jedes Kind 400.000 Euro Freibetrag nutzen?

Grundsätzlich steht Kindern ein persönlicher Freibetrag von 400.000 Euro gegenüber jedem Elternteil zu. Frühere Erwerbe innerhalb von zehn Jahren werden jedoch zusammengerechnet.

Muss das Kind beim Kauf Grunderwerbsteuer zahlen?

Der Grundstückserwerb zwischen Eltern und Kindern ist grundsätzlich von der Grunderwerbsteuer ausgenommen. Andere steuerliche und vertragliche Folgen können dennoch entstehen.

Kann eine Schenkung später rückgängig gemacht werden?

Eine freie Rücknahme ist nicht automatisch möglich. Im Vertrag können bestimmte Rückforderungsrechte vereinbart werden. Daneben bestehen nur begrenzte gesetzliche Möglichkeiten.

Welchen Wert hat Ihre Immobilie aktuell?

Wir unterstützen Sie bei der regionalen Bewertung und schaffen damit eine verlässliche Grundlage für Schenkung, Verkauf oder eine andere familieninterne Übertragung.

Immobilie bewerten lassen

Nächster Beitrag:

09.06.2026
Haus verkaufen ohne Makler: Lohnt sich das 2026?

Viele Eigentümer überlegen, ihr Haus ohne Makler zu verkaufen. Doch lohnt sich der Privatverkauf wirklich?

 

In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Chancen und Risiken es gibt und worauf Eigentümer 2026 achten sollten.

Zurück zur Newsübersicht

WhatsApp Icon
E-Mail Icon
Telefon Icon
Pfeil nach oben