13.07.2026 13:53

Haus verkaufen mit laufendem Kredit in Passau & Landkreis – Was Eigentümer wissen sollten

Haus verkaufen mit laufendem Kredit

Wie funktioniert der Verkauf einer finanzierten Immobilie?

Ein laufendes Immobiliendarlehen verhindert den Verkauf nicht. Entscheidend ist, Restschuld, Zinsbindung, mögliche Vorfälligkeitsentschädigung und den zeitlichen Ablauf frühzeitig mit der finanzierenden Bank abzustimmen.

01

Restschuld ablösen

Der offene Darlehensbetrag wird im Rahmen der Kaufpreisabwicklung an die Bank zurückgeführt. Die verbleibende Summe wird anschließend an den Verkäufer ausgezahlt.

02

Finanzierung übertragen

In bestimmten Konstellationen kann eine Finanzierung fortgeführt oder auf eine andere Sicherheit umgestellt werden. Dafür ist stets die Zustimmung der Bank erforderlich.

03

Kosten vorher berechnen

Neben der Restschuld können Vorfälligkeitsentschädigung, Löschungskosten, Verkaufsnebenkosten und weitere Verpflichtungen den Nettoerlös beeinflussen.

Kann ein Haus trotz laufendem Kredit verkauft werden?

Ja. Die meisten finanzierten Immobilien sind im Grundbuch mit einer Grundschuld zugunsten der Bank belastet. Damit das Eigentum im Rahmen des Verkaufs wie vereinbart übertragen werden kann, wird die bestehende Finanzierung in die notarielle Kaufpreisabwicklung einbezogen.

Die Bank teilt mit, welcher Betrag für die Ablösung des Darlehens benötigt wird und unter welchen Voraussetzungen sie die Löschungsunterlagen für die Grundschuld bereitstellt. Der Notar koordiniert die erforderlichen Schritte im Rahmen der Vertragsabwicklung.

Wichtig

Die Bank sollte vor der Vermarktung eingebunden werden.

Erst mit einer aktuellen Restschuld und einer vorläufigen Auskunft zu möglichen Ablösekosten lässt sich einschätzen, welcher Nettoerlös nach dem Verkauf voraussichtlich verbleibt.

So läuft der Verkauf mit Finanzierung typischerweise ab

01

Restschuld und Vertragsdaten anfordern

Eigentümer benötigen den aktuellen Darlehensstand, das Ende der Zinsbindung, mögliche Sondertilgungsrechte und eine Einschätzung der Bank zur vorzeitigen Ablösung.

02

Immobilie realistisch bewerten

Der erwartbare Marktpreis wird der offenen Finanzierung und den voraussichtlichen Verkaufs- und Ablösekosten gegenübergestellt.

03

Kaufvertrag und Grundschuld koordinieren

Der Notar stimmt die lastenfreie beziehungsweise vertraglich vereinbarte Eigentumsübertragung mit der finanzierenden Bank ab.

04

Kaufpreis wird aufgeteilt

Der zur Darlehensablösung erforderliche Betrag fließt nach den notariellen Vorgaben an die Bank. Der verbleibende Betrag wird an den Verkäufer ausgezahlt.

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Wird ein Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz vorzeitig zurückgezahlt, kann die Bank unter den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Sie soll den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung verbundenen Schaden ausgleichen.

Bei einem grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen kann der Wunsch, die beliehene Immobilie anderweitig zu verwerten, ein berechtigtes Interesse für eine vorzeitige Kündigung darstellen. Der daraus entstehende Schaden der Bank kann jedoch zu ersetzen sein.

Die Höhe sollte nicht geschätzt werden.

Zinsniveau, Restlaufzeit, Tilgungsverlauf, Sondertilgungsrechte und Vertragsangaben können die Berechnung beeinflussen. Lassen Sie sich von der Bank eine nachvollziehbare Ablöseberechnung erstellen und bei Bedarf unabhängig prüfen.

Wann kann eine Kündigung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich sein?

Bei einem Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz besteht nach § 489 BGB grundsätzlich ein gesetzliches Kündigungsrecht nach Ablauf von zehn Jahren seit dem vollständigen Empfang des Darlehens. Dabei ist eine Kündigungsfrist von sechs Monaten einzuhalten.

Wird später eine neue Vereinbarung über Sollzins oder Rückzahlungszeit getroffen, kann für die Frist der Zeitpunkt dieser Vereinbarung maßgeblich werden. Außerdem kann ein Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen sein, etwa bei unzureichenden Vertragsangaben nach § 502 BGB.

Möglichkeit 1

Darlehen vollständig ablösen

Dies ist beim klassischen Verkauf die häufigste Lösung. Die Bank erhält ihre Forderung aus dem Kaufpreis und gibt die Sicherheit nach Erfüllung der Ablösebedingungen frei.

Möglichkeit 2

Objekt- oder Sicherheitentausch prüfen

Wird zeitnah eine neue Immobilie erworben, kann mit der Bank geprüft werden, ob die bestehende Finanzierung mit einer anderen Sicherheit fortgeführt werden kann. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

Wie berechnet sich der voraussichtliche Nettoerlös?

Vereinfachte Orientierung

Verkaufspreis ist nicht gleich verfügbarer Erlös.

Für die persönliche Planung sollten alle offenen Verpflichtungen und Kosten berücksichtigt werden. Erst danach zeigt sich, welcher Betrag tatsächlich für eine neue Immobilie, Rücklagen oder andere Ziele verfügbar bleibt.

Voraussichtlicher Verkaufspreis
abzüglich aktueller Restschuld
abzüglich möglicher Vorfälligkeitsentschädigung
abzüglich Löschungs- und weiterer Verkaufsnebenkosten
abzüglich möglicher steuerlicher Belastungen

Was passiert, wenn der Verkaufspreis nicht für die Restschuld reicht?

Liegt der erzielbare Kaufpreis unter der offenen Finanzierung und den anfallenden Kosten, entsteht eine Finanzierungslücke. Die Bank wird ihre Sicherheit regelmäßig nicht freigeben, solange die Rückzahlung nicht anderweitig geklärt ist.

In diesem Fall sollten Eigentümer frühzeitig mit der Bank über Eigenmittel, zusätzliche Sicherheiten, eine Anschlussfinanzierung oder andere tragfähige Lösungen sprechen. Ein Verkaufsvertrag sollte erst geschlossen werden, wenn die Finanzierungslücke verbindlich geklärt ist.

Kann der Käufer den bestehenden Kredit übernehmen?

Eine automatische Übernahme gibt es nicht. Selbst wenn Käufer und Verkäufer dies wünschen, muss die Bank der Schuldübernahme und der neuen Kreditnehmerprüfung zustimmen. Bonität, Beleihungswert und Vertragsbedingungen werden dabei neu bewertet.

In der Praxis wird deshalb häufig die bisherige Finanzierung abgelöst und der Käufer schließt eine eigene Finanzierung ab.

Welche Unterlagen sollten vorbereitet werden?

Checkliste für Bank, Bewertung und Verkauf

  • Aktueller Darlehensstand
  • Darlehensvertrag und Nachträge
  • Ende der Sollzinsbindung
  • Sondertilgungs- und Kündigungsrechte
  • Vorläufige Ablöseberechnung der Bank
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Grundschuld- und Sicherheitenübersicht
  • Realistische Immobilienbewertung
  • Nachweise zu Modernisierungen
  • Unterlagen zu einem geplanten Neukauf

Welche Fehler sollten Eigentümer vermeiden?

Problematisch wird es insbesondere dann, wenn der Verkaufspreis festgelegt wird, ohne Restschuld und Ablösekosten zu kennen. Auch ein zu früher Kaufvertragsabschluss oder unrealistische Erwartungen an die Kreditübernahme können die Abwicklung erschweren.

Typischer Fehler

Erst verkaufen und danach mit der Bank sprechen.

Besser ist eine abgestimmte Reihenfolge: Finanzierung prüfen, Marktwert ermitteln, Nettoerlös kalkulieren und erst anschließend die Vermarktung mit einer klaren Strategie beginnen.

Passau und Landkreis Passau

Ein realistischer Marktwert schafft Planungssicherheit

Ob eine Finanzierung problemlos abgelöst werden kann, hängt wesentlich vom erzielbaren Verkaufspreis ab. Immobilien in Passau, Vilshofen, Pocking, Hauzenberg, Salzweg, Fürstenzell und den umliegenden Gemeinden sollten deshalb regional und objektbezogen bewertet werden.

Häufige Fragen

Muss ich die Bank vor dem Verkauf um Erlaubnis fragen?

Für die Vermarktung selbst ist nicht in jedem Fall eine Zustimmung erforderlich. Für die Ablösung der Finanzierung und die Freigabe der Grundschuld muss die Bank jedoch zwingend in die Abwicklung einbezogen werden.

Wer zahlt die Vorfälligkeitsentschädigung?

Die Kosten aus der vorzeitigen Ablösung betreffen grundsätzlich den bisherigen Darlehensnehmer. Wirtschaftlich sollten sie deshalb bei der Berechnung des Nettoerlöses berücksichtigt werden.

Kann ich nach zehn Jahren immer kostenlos kündigen?

§ 489 BGB sieht grundsätzlich ein Kündigungsrecht nach zehn Jahren seit vollständigem Empfang des Darlehens mit sechsmonatiger Kündigungsfrist vor. Spätere Vertragsänderungen können den maßgeblichen Zeitpunkt beeinflussen.

Kann ich den Kredit für eine neue Immobilie weiterverwenden?

Das kann mit der Bank geprüft werden, etwa über einen Austausch der Sicherheit. Die Bank muss zustimmen und darf die neue Immobilie sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse erneut prüfen.

Reicht der Verkaufserlös für Ihre Finanzierung?

Wir ermitteln den regionalen Marktwert Ihrer Immobilie und schaffen damit eine belastbare Grundlage für Bankgespräch, Ablöseplanung und Verkauf in Passau und im Landkreis.

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