25.06.2025 09:00

Maklerprovision: Wer zahlt die Courtage beim Immobilienverkauf?

"Fairness schafft Vertrauen. Wir erklären Ihnen die gesetzlichen Regelungen und zeigen Ihnen, wie die Courtage im Landkreis Passau verteilt wird."

Die Maklerprovision (Courtage) ist das Honorar für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie. Wichtig zu wissen: Ein Makler arbeitet rein auf Erfolgsbasis. Das bedeutet, eine Zahlung wird erst dann fällig, wenn der Kauf- oder Mietvertrag tatsächlich notariell beurkundet bzw. unterschrieben wurde.

🏡 Immobilienverkauf

Das 50/50 Prinzip (seit Dez. 2020)

Bei Wohnimmobilien teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision in der Regel zu gleichen Teilen. Beauftragt der Verkäufer den Makler, übernimmt der Käufer maximal 50 % der Kosten.

Beispiel: Bei 7,14% Gesamtfaktor entfallen 3,57% auf den Käufer und 3,57% auf den Verkäufer (inkl. MwSt.).

🏢 Vermietung

Das Bestellerprinzip (seit 2015)

Hier gilt die klare Regel: Wer den Makler bestellt, der bezahlt ihn auch. In der Praxis ist dies fast immer der Vermieter.

Üblich: Bis zu 2,38 Monatskaltmieten inkl. MwSt. für den Auftraggeber.

Warum sich die Investition auszahlt

Eine professionelle Maklerleistung umfasst weit mehr als nur Besichtigungen. Von der rechtssicheren Unterlagenbeschaffung über modernes Marketing (360°-Rundgänge) bis hin zur Bonitätsprüfung schützt ein Makler beide Parteien vor teuren Fehlern. Bei Maxlex Immobilien setzen wir auf absolute Transparenz: Wir klären alle Kosten offen im Vorfeld, damit es keine Überraschungen gibt.

Haben Sie Fragen zur Abwicklung?

Wir beraten Sie gerne zu den Konditionen und unserem Leistungsumfang im gesamten Landkreis Passau & Vilshofen.

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Als Immobilienfachwirt (IHK) weiß ich genau, worauf es bei Zahlen, Paragrafen und Marktwerten ankommt.

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