Sonstiges
25.06.2025 09:00

Maklerprovision – Wer zahlt was beim Immobilienkauf oder -verkauf?

Maklerprovision – Wer zahlt was beim Immobilienkauf oder -verkauf?

Die Maklerprovision, auch Courtage genannt, ist das Honorar, das ein Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie erhält. Sie wird nur dann fällig, wenn ein Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt. Der Makler arbeitet also auf Erfolgsbasis.

Wer zahlt die Maklerprovision?

Das hängt davon ab, ob es sich um einen Verkauf oder eine Vermietung handelt.

Beim Immobilienverkauf:

Seit Dezember 2020 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip auch beim Kauf von Wohnimmobilien. Das bedeutet: Käufer und Verkäufer teilen sich in der Regel die Provision zu gleichen Teilen.

Wenn der Verkäufer den Makler beauftragt, darf der Käufer höchstens 50 % der Provision übernehmen.

Beispiel: Wird eine Provision von 7,14 % (inkl. MwSt.) vereinbart, zahlt Käufer 3,57 % und Verkäufer 3,57 % vom Kaufpreis.

Bei Mietwohnungen:

Hier gilt seit 2015 das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt die Provision. Das ist in der Regel der Vermieter.

Ausnahme: Wenn ein Mietinteressent ausdrücklich selbst den Makler beauftragt, trägt er die Kosten.

Wie hoch ist die Maklerprovision?

Die Höhe der Provision ist nicht gesetzlich festgelegt, aber es gibt übliche Sätze je nach Bundesland. Typisch sind: 3,57 % vom Kaufpreis für Käufer und Verkäufer (jeweils inkl. MwSt.)

Bei Mietobjekten bis zu 2,38 Monatskaltmieten (inkl. MwSt.)

Bei Maxlex Immobilien sind unsere Provisionen transparent, fair und marktüblich – wir klären alles offen im Vorfeld.

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