Maklerprovision – Wer zahlt was beim Immobilienkauf oder -verkauf?
Die Maklerprovision, auch Courtage genannt, ist das Honorar, das ein Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie erhält. Sie wird nur dann fällig, wenn ein Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt. Der Makler arbeitet also auf Erfolgsbasis.
➖ Wer zahlt die Maklerprovision?
Das hängt davon ab, ob es sich um einen Verkauf oder eine Vermietung handelt.
Beim Immobilienverkauf:
Seit Dezember 2020 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip auch beim Kauf von Wohnimmobilien. Das bedeutet: Käufer und Verkäufer teilen sich in der Regel die Provision zu gleichen Teilen.
Wenn der Verkäufer den Makler beauftragt, darf der Käufer höchstens 50 % der Provision übernehmen.
Beispiel: Wird eine Provision von 7,14 % (inkl. MwSt.) vereinbart, zahlt Käufer 3,57 % und Verkäufer 3,57 % vom Kaufpreis.
Bei Mietwohnungen:
Hier gilt seit 2015 das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt die Provision. Das ist in der Regel der Vermieter.
Ausnahme: Wenn ein Mietinteressent ausdrücklich selbst den Makler beauftragt, trägt er die Kosten.
➖Wie hoch ist die Maklerprovision?
Die Höhe der Provision ist nicht gesetzlich festgelegt, aber es gibt übliche Sätze je nach Bundesland. Typisch sind: 3,57 % vom Kaufpreis für Käufer und Verkäufer (jeweils inkl. MwSt.)
Bei Mietobjekten bis zu 2,38 Monatskaltmieten (inkl. MwSt.)
Bei Maxlex Immobilien sind unsere Provisionen transparent, fair und marktüblich – wir klären alles offen im Vorfeld.
Fragen? Wir helfen gerne weiter.