13.07.2026 22:16

Notartermin beim Hausverkauf – Ablauf, Kosten und wichtige Tipps für Eigentümer

Notartermin beim Hausverkauf

Vom Kaufvertragsentwurf bis zur Eigentumsumschreibung.

Der Notartermin ist ein zentraler Schritt beim Immobilienverkauf, aber noch nicht das Ende der Abwicklung. Zwischen Beurkundung, Auflassungsvormerkung, Kaufpreisfälligkeit, Übergabe und Eintragung des Käufers im Grundbuch liegen mehrere rechtlich abgesicherte Stationen.

01 Kaufvertragsentwurf
02 Notarielle Beurkundung
03 Fälligkeitsmitteilung
04 Kaufpreis und Übergabe
05 Eigentumsumschreibung

Warum ist ein Notar beim Hausverkauf erforderlich?

Ein Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, muss nach § 311b BGB notariell beurkundet werden. Ohne die erforderliche Form ist der Vertrag grundsätzlich nicht wirksam.

Der Notar gestaltet den Vertrag rechtlich ausgewogen, erläutert die Regelungen und koordiniert den sicheren Vollzug. Er vertritt dabei nicht einseitig Käufer oder Verkäufer, sondern ist zur Neutralität verpflichtet.

So läuft der Verkauf Schritt für Schritt ab

Vorbereitung

Die Vertragsdaten werden vollständig zusammengestellt

Dazu gehören Parteien, Grundbuchdaten, Kaufpreis, Übergabetermin, bestehende Belastungen, Mietverhältnisse, Inventar und besondere Vereinbarungen.

Entwurf

Käufer und Verkäufer erhalten den Kaufvertragsentwurf

Beide Seiten sollten den Entwurf sorgfältig lesen, offene Punkte markieren und Fragen vor dem Termin klären. Änderungen können dem Notariat rechtzeitig mitgeteilt werden.

Termin

Der Vertrag wird vollständig vorgelesen und erläutert

Der Notar liest die Urkunde vor, erklärt rechtliche Begriffe und nimmt gewünschte zulässige Änderungen auf. Anschließend unterschreiben die Beteiligten und der Notar.

Vollzug

Der Notar sichert Käufer und Verkäufer ab

Er beantragt regelmäßig die Auflassungsvormerkung, organisiert Genehmigungen und Löschungsunterlagen und stimmt eine mögliche Lastenfreistellung mit Banken und Grundbuchamt ab.

Fälligkeit

Der Kaufpreis wird erst nach Mitteilung des Notars gezahlt

Die Fälligkeitsmitteilung erfolgt, wenn die vertraglich festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören typischerweise die Eintragung der Vormerkung und eine gesicherte Lastenfreistellung.

Abschluss

Nach Kaufpreiszahlung folgen Übergabe und Eigentumsumschreibung

Nach den vertraglichen Voraussetzungen wird die Immobilie übergeben. Die Eigentumsumschreibung beantragt der Notar regelmäßig erst, wenn die Kaufpreiszahlung nachgewiesen ist.

Wichtige Begriffe einfach erklärt

Was ist die Auflassungsvormerkung?

Sie sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung im Grundbuch. Dadurch wird verhindert, dass die Immobilie zwischenzeitlich wirksam an einen anderen Erwerber übertragen wird oder spätere Belastungen den gesicherten Anspruch beeinträchtigen.

Was bedeutet Auflassung?

Die Auflassung ist die Einigung von Verkäufer und Käufer darüber, dass das Eigentum am Grundstück übergehen soll. Eigentümer wird der Käufer dennoch erst durch die Eintragung im Grundbuch.

Was ist die Fälligkeitsmitteilung?

Der Notar teilt dem Käufer mit, dass die im Kaufvertrag festgelegten Voraussetzungen für die Kaufpreiszahlung erfüllt sind. Erst dann sollte der Kaufpreis entsprechend der Mitteilung gezahlt werden.

Was bedeutet Lastenfreistellung?

Rechte, die der Käufer nicht übernehmen soll, werden im Zuge der Abwicklung gelöscht. Bestehende Darlehen können dabei aus dem Kaufpreis abgelöst werden.

Was sind Besitz, Nutzen und Lasten?

Dieser vertragliche Zeitpunkt bestimmt häufig, ab wann der Käufer die Immobilie nutzen darf, Erträge erhält und laufende Kosten sowie Risiken übernimmt. Er ist nicht automatisch mit der Grundbucheintragung identisch.

Wann wird der Käufer Eigentümer?

Erst mit der Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Notartermin, Kaufpreiszahlung und Schlüsselübergabe können zeitlich davor liegen.

Wann wird der Kaufpreis fällig?

Was passiert wann?

Der Kaufpreis wird nicht einfach direkt nach dem Notartermin überwiesen.

Üblicherweise wartet der Käufer auf die notarielle Fälligkeitsmitteilung. Der Notar prüft zuvor, ob die vertraglich vorgesehenen Sicherungen und Genehmigungen vorliegen.

Auflassungsvormerkung ist eingetragen oder gesichert
Löschung nicht übernommener Grundbuchrechte ist gewährleistet
Erforderliche Genehmigungen und Erklärungen liegen vor
Vorkaufsrechte oder weitere vertragliche Bedingungen sind geklärt

Wann erfolgt die Schlüsselübergabe?

Die Übergabe richtet sich nach dem Kaufvertrag. Häufig wird vereinbart, dass Besitz, Nutzen und Lasten nach vollständiger Kaufpreiszahlung übergehen. Damit wird vermieden, dass der Käufer die Immobilie bereits nutzt, obwohl der Verkäufer den Kaufpreis noch nicht vollständig erhalten hat.

Bei der Übergabe sollten Zählerstände, Schlüssel, Unterlagen, Zustand und gegebenenfalls Inventar in einem schriftlichen Protokoll festgehalten werden.

Keine vorzeitige Schlüsselübergabe ohne klare Absicherung.

Eine Nutzung oder Renovierung vor vollständiger Kaufpreiszahlung kann erhebliche Risiken verursachen. Sonderlösungen sollten ausschließlich mit klarer vertraglicher Regelung und nach notarieller Beratung erfolgen.

Was steht typischerweise im Immobilienkaufvertrag?

Typische Vertragsinhalte

  • Vertragsparteien und Grundbuchangaben
  • Kaufgegenstand und mitverkauftes Inventar
  • Kaufpreis und Zahlungsweg
  • Voraussetzungen der Kaufpreisfälligkeit
  • Bestehende Grundschulden und Lastenfreistellung
  • Auflassung und Auflassungsvormerkung
  • Übergabe sowie Besitz, Nutzen und Lasten
  • Gewährleistung und bekannte Mängel
  • Miet- oder Pachtverhältnisse
  • Erschließungskosten und öffentliche Lasten
  • Vollmachten für den notariellen Vollzug
  • Regelungen bei verspäteter Zahlung oder Räumung

Wer trägt Notar- und Grundbuchkosten?

Regelfall

Käufer

Im Kaufvertrag wird üblicherweise vereinbart, dass der Käufer die Kosten für Beurkundung, Vollzug und Eigentumsumschreibung trägt.

Verkäuferseite

Eigene Belastungen

Kosten für die Löschung eigener Grundschulden oder besondere Treuhandauflagen können regelmäßig der Verkäuferseite zugeordnet werden.

Gebühren

Gesetzlich geregelt

Notar- und Grundbuchgebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und nicht nach frei verhandelten Stundensätzen.

Welche Mängel müssen Verkäufer offenlegen?

Beim Verkauf gebrauchter Immobilien wird die Sachmängelhaftung häufig weitgehend ausgeschlossen. Dieser Ausschluss schützt jedoch nicht, wenn ein wesentlicher bekannter Mangel arglistig verschwiegen wird.

Bekannte erhebliche Schäden, fehlende Genehmigungen, Altlastenverdacht oder andere kaufentscheidende Umstände sollten deshalb transparent offengelegt und möglichst im Vertrag oder in den Vertragsunterlagen dokumentiert werden.

Welche Unterlagen sollten zum Notartermin vorliegen?

Checkliste für Verkäufer

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Steuerliche Identifikationsnummern
  • Aktueller Grundbuchstand
  • Angaben zu bestehenden Darlehen und Grundschulden
  • Kontaktdaten der abzulösenden Bank
  • Vollmachten oder Vertretungsnachweise
  • Erbnachweise bei geerbten Immobilien
  • Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
  • Mietverträge bei vermieteten Objekten
  • Liste mitverkaufter Gegenstände
  • Informationen zu bekannten Mängeln
  • Abgestimmter Übergabe- und Räumungstermin
Passau und Landkreis Passau

Gute Vorbereitung macht den Notartermin deutlich einfacher

Maxlex Immobilien begleitet Eigentümer in Passau, Vilshofen, Pocking, Hauzenberg, Salzweg, Fürstenzell und der Region von der Bewertung über die Unterlagenprüfung bis zur Vorbereitung von Kaufvertrag und Übergabe.

Häufige Fragen

Wer wählt den Notar aus?

Käufer und Verkäufer können den Notar gemeinsam auswählen. In der Praxis wird er häufig vom Käufer vorgeschlagen, weil dieser üblicherweise die wesentlichen Notarkosten trägt. Rechtlich ist der Notar neutral.

Kann ich nach dem Notartermin noch zurücktreten?

Ein allgemeines Widerrufsrecht besteht bei einem notariellen Immobilienkaufvertrag regelmäßig nicht. Rücktrittsmöglichkeiten ergeben sich nur aus dem Vertrag oder aus besonderen gesetzlichen Gründen.

Wie lange dauert es vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung?

Das hängt von Grundbuchamt, Banken, Genehmigungen und vertraglichen Voraussetzungen ab. Häufig vergehen mehrere Wochen, pauschal lässt sich die Dauer jedoch nicht zuverlässig festlegen.

Muss der Kaufpreis auf ein Notaranderkonto gezahlt werden?

In üblichen Immobilienkaufverträgen wird häufig direkt nach den notariellen Zahlungsanweisungen an Verkäufer und gegebenenfalls Banken gezahlt. Ein Notaranderkonto kommt nur bei besonderem Sicherungsinteresse und den gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht.

Kann eine Partei beim Termin vertreten werden?

Das kann über eine geeignete Vollmacht oder eine nachträgliche Genehmigung möglich sein. Die konkrete Gestaltung sollte vorab mit dem Notariat abgestimmt werden.

Wann darf der Käufer renovieren?

Grundsätzlich erst ab dem vertraglich vereinbarten Besitzübergang. Eine frühere Nutzung sollte nur mit eindeutiger rechtlicher und versicherungstechnischer Absicherung erfolgen.

Sie möchten Ihren Verkauf sauber vorbereiten?

Wir unterstützen Sie bei Bewertung, Unterlagen, Käuferauswahl und der strukturierten Vorbereitung des Notartermins in Passau und im Landkreis.

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